Paepste.Info |
|
GegenpapstAls Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) wird ein Papst bezeichnet, wenn er zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes aufgestellt wurde. Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, oder der Kaiser bzw. römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Wegen unterschiedlicher Zählung, verschiedener Standpunkte und der zum Teil chaotischen Papstwahlen ist die wirkliche Anzahl der Gegenpäpste schwer festzustellen. Die Angaben liegen zwischen 25 und 40. Bei einigen Päpsten ist es zudem schwierig festzustellen, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig im Amt waren. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der schwierigen Quellenlage. Als erster Gegenpapst gilt Hippolyt und als letzter Felix V. (1439 - 49). Auch Johannes Paul II. wurde in seiner Amtszeit von einigen Männern abgelehnt, die selbst den Anspruch erhoben, der rechtmäßige Papst zu sein, etwa Clemente Domínguez y Gómez (als Gregor XVII.; † 22. März 2005), David Allen Bawden (als Michael I.) oder Lucian Pulvermacher (als Pius XIII.). Allerdings unterscheiden diese sich insofern von den historischen Gegenpäpsten, als sie keine Unterstützung in der kirchlichen Hierarchie genossen und nur einige Tausend Anhänger mit starker regionaler Begrenzung hatten. Siehe auch: Liste der Päpste, Liste der historischen Gegenpäpste, Konklave
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Gegenpapst
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia
und steht unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren
verfügbar.
|